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VGH Bayern, 11.03.1997 - 14 B 93.2561 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauordnungsrecht: Fischerhütte im Außenbereich, Produktion von Forellen und Karpfen, Beachtlichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 08.03.1990 - RN 6 K 89.895
- VGH Bayern, 11.03.1997 - 14 B 93.2561
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70
Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.1997 - 14 B 93.2561
Die Betriebseigenschaft erfordert eine gewisse Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung (vgl. BVerwG vom 3.11.1972 BVerwGE 41, 138 ); es muß sich um ein auf Dauer gedachtes und lebensfähiges Unternehmen handeln (vgl. BVerwG vom 27.1.1967 BVerwGE 26, 121 ).Ein Vorhaben "dient" einem teichwirtschaftlichen Betrieb nur dann, wenn ein vernünftiger Teichwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - dieses Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (s. BVerwG vom 30.6.1964 BVerwGE 19, 75 und BVerwGE 41, 138 ).
- BVerwG, 30.06.1964 - I C 80.62
Außenbereichsvorhaben; Begriff des "Dienens"
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.1997 - 14 B 93.2561
Ein Vorhaben "dient" einem teichwirtschaftlichen Betrieb nur dann, wenn ein vernünftiger Teichwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - dieses Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (s. BVerwG vom 30.6.1964 BVerwGE 19, 75 und BVerwGE 41, 138 ). - BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88
Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des …
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.1997 - 14 B 93.2561
Nachdem die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben (vgl. dazu BVerwG vom 14.4.1989 DVBl 1989 S. 874 ), ist das Verfahren gemäß § 125 Abs. 1 i.V. mit dem entsprechend anwendbaren § 92 Abs. 2 VwGO einzustellen.
- BVerwG, 27.01.1967 - IV C 41.65
Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.1997 - 14 B 93.2561
Die Betriebseigenschaft erfordert eine gewisse Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung (vgl. BVerwG vom 3.11.1972 BVerwGE 41, 138 ); es muß sich um ein auf Dauer gedachtes und lebensfähiges Unternehmen handeln (vgl. BVerwG vom 27.1.1967 BVerwGE 26, 121 ). - BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68
Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.1997 - 14 B 93.2561
Nach dieser Vorschrift ist im Außenbereich ein Vorhaben insbesondere bevorrechtigt zulässig, wenn es wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll (zur Anwendbarkeit dieser Regelung auf bauliche Anlagen für die Fischerei s. BVerwG vom 14.5.1969 BVerwGE 34, 1 , BVerwG vom 9.2.1972 BayVBl 1972, 358 und BVerwG vom 7.12.1972 BauR 1973, 36 = BRS 25 Nr. 64, jeweils zu § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG 1960). - BVerwG, 02.07.1987 - 4 B 107.87
Qualifizierung einer Tierhaltung und berufsmäßigen Binnenfischerei als …
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.1997 - 14 B 93.2561
Wird die Landwirtschaft im Nebenerwerb ausgeübt, so ist die Gewinnerzielung ein gewichtiges Indiz für die Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit der Bewirtschaftung (s. dazu BVerwG vom 11.4.1986 Buchholz 406.11 § 35 Nr. 234 sowie vom 21.7.1987 Buchholz 406.11 § 35 Nr. 236; s. ferner BVerwG vom 7.2.1987 Az. 4 B 107/87).
- VG München, 11.05.2020 - M 1 S 19.5839
Beseitigung einer Hütte mit Nebenanlagen im Außenbereich
Wird die Landwirtschaft im Nebenerwerb ausgeübt, so ist die Gewinnerzielung ein gewichtiges Indiz für die Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit der Bewirtschaftung (…st. Rspr., vgl. z.B. BVerwG, B.v. 20.1.1981 - 4 B 167/80 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 11.3.1997 - 14 B 93.2561 - BayVBl 1998, 757).Die Antragstellerin muss sich auf eine Gestaltung ihres "Betriebes" verweisen lassen, die ohne Errichtung eines Gebäudes durchzuführen ist (vgl. BayVGH, B. v. 11.3.1997 - 14 B 93.2561 - BayVBl 1998, 757).